Führerschein-Untersuchung
Fahrerlaubnisbewerber mit körperlichen Behinderungen (im HNO-Gebiet z.B. mit Schwerhörigkeit, oder Gleichgewichterkrankungen) benötigen bei der Beantragung des Führerscheins ein HNO-fachärztliches Gutachten.
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Besonderen Anforderungen gelten auch für Personen mit Zulassung zur Personenbeförderung (Taxifahrer, Busfahrer...)
Für die Verkehrstauglichkeitsbescheinigung ist zusätzlich zur Hausarzt-Untersuchung, ein Führerscheingutachten vom Augen- und Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich.
Umfang des HNO-Gutachtens:
- Anamnese
- Inspektion der Ohren
- Hör- und Hörverständigungsteste
- Gleichgewichtsprüfung
- Beurteilung des Grades (%)der Hörminderung
- Beratung/schriftliche Begutachtung
Ihr Nutzen
Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erwerb und Erhalt der Fahrerlaubnis.