Urteile der Sozialgerichte in Lübeck und Stuttgart
Zweimal bestätigt: Festbeträge für Hörgeräte sind keine Obergrenze
Krankenkassen lehnen eine vollständige Kostenübernahme für Hörhilfen über den Festbetrag hinaus gerne mit der Begründung ab, sie seien nur bis zur Höhe der festgesetzten Festbeträge zur Kostenübernahme verpflichtet.
Nachdem dies bereits mehrfach von einigen Sozialgerichten als unzutreffend festgestellt wurde, vermehren sich die positiven Nachrichten für die Betroffenen durch zwei neue Urteile, die beide Rechtskraft erlangt haben.
Anspruchs- bzw. Entscheidungsgrundlage war in beiden Fällen § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünf. Demnach haben Betroffene einen Kostenerstattungsanspruch, wenn die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Urteil 1: Sozialgericht Lübeck (S 3 KR 201/05)
Urteil 2: Sozialgericht Stuttgart (S 15 KR 5634/03)
Quelle : Schwerhörigen-Bund.e.V